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Allgemeine Geschäftsbedingungen

FOTO-UTECH GmbH , In der Aue 37, 14480 Potsdam
GF Raymond Utech , HRB 13500P , Tel.: 0331 621623

I Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2  Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt.
3. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
II. Ausführungsunterlagen
1. Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrags Rechte insbe-sondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein; er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
2. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.
3. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl,Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir, sofern uns, unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur bis zu Höhe der üblichen Feuer- Einbruchs- und Leitungswasserschädenversicherung.
III. Liefertermine
1. Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt.
Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.
3. Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt, oder es unzumutbar ist, muß der Kunde bei überschreiten der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen.
4. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
5. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind, sofern uns, oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, auf den Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten, es sei denn, der Kunde hat uns bei Auftragserteilung ausdrücklich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschlielich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet.
2. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tage derAuftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet.
3. Rechnungen sind sofort und ohneAbzug zu bezahlen.
4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen; im letzteren Falle bleibt dem Kunden der Nachweis offen, daß keine oder wesentlich niedrigere Zinsen angefallen sind.
5. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen.
6. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
7. Besteller , die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.
8. Müssen Rechnungen umgeschrieben werden aus Gründen, die der Besteller oder der Rechnungsempfänger zu vertreten haben, so wird eine Rechnungsgebühr von DM 15,- erhoben.
9. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungdatum erfolgt, gilt die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz als vereinbart. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach der letzten Mahnung, so entfallen eingeräumte Rabatte und es gelten die Listenpreise.
V. Versand und Verpackung
1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackung, Schutz- und Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Verpackung wird berechnet und geht in das Eigentum des Käufers über
2. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
VI. Beanstandungen
1. Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich nachAblieferung innerhalb des ordungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftlichAnzeige zu machen; Ï 377 HGB gilt uneingeschränkt.
2. In allen anderen Fällen ist bei offen zutage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig.
3. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zumAuftrag gehörenden Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, anderenfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrügen nicht gewährleistet.
4. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muß dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, anderenfalls ist eine Beanstandung nicht zulässig.
5. Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach unserem fachlichem Ermessen.
6. Produktionsbedingte Mehr- oder Mindermengen bis zu 5% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge einschließlich der hergestellten Muster.
VII. Gewährleistung
1. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemes-sener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Mißlingen Neuherstellungen oder Nachbesserung, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
2. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft, oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, der durch uns oder unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet ist, so kann der Kunde hierfür Schadenersatz verlangen. Eine weitergehende Haftung ist aus geschlossen, soweit wir nicht vvon unseren Zulieferfirmen entsprechenden Ersatz erhalten.
VIII. Haftung
1. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, ferner für Schäden anlässlich eines Verschuldens bei Vertragsschluß sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nur auf Geldersatz, und nur dann, wenn grobe Fahrlässigkeit trifft; im übrigen haften wir nur, soweit der Schaden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäfts-verkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterver-wendung in Höhe unserer Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen dieAbtretung hiermit an.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämmtliche Streitigkeiten Zwischen uns und unserem Kunden ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlicher Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichts-stand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt derAuftragserteilung keine allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Erteilung desAuftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichenAufenthaltsort außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fotolabortechnik- und Reproduktionsanstalten.
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